© TD

Grabstättenarten

Grabstätten

Die unterschiedlichen Grabstättenarten werden Ihnen im Bereich Rechtliches und dort in den §§ 11 ff näher erläutert.

In Kürze zusammengefasst:

Erdbeisetzung:
Die verstorbene Person wird in einem Sarg beigesetzt.

Urnenbeisetzung:
Die verstorbene Person wird in einem Krematorium eingeäschert und in einer Urne auf einer Grabstelle beigesetzt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Grabstellen und Grabstätten. Eine Grabstelle ist der jeweilige einzelne Platz, wo jemand beigesetzt werden kann. Während die Grabstätte grds. aus mehreren Grabstellen besteht. Ausnahme bilden hierbei Reihengräber.

Wahlgrab:
Entscheidet man sich für ein Wahlgrab, so kann man die Lage in Absprache mit dem Friedhofspersonal des Grabes selbst auswählen. Das Wahlgrab kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Es bietet sich somit insbesondere für Personen an, die später neben ihren Angehörigen bestattet werden wollen. Die Ruhefrist bei einer Beisetzung auf einer Wahlgrabstelle liegt bei 30 Jahren. Dieser Zeitraum muss nach jeder Beisetzung erneut auf eine Ruhefrist von 30 Jahren aufgestockt werden und zwar für alle Grabstellen die zu dieser Grabstätte gehören. Wir bieten Wahlgrabstellen für Sarg- und Urnenbeisetzungen an. Dazu gibt es noch Rasenwahlgrabstätten. Dabei erfolgt die Beisetzung unter Rasen. Die Pflege (Rasenmähen, etc.) wird durch Bezahlung auf die Friedhofsverwaltung übertragen. Eine Grabplatte ist dabei vorgesehen, da eine anonyme Beisetzung nicht stattfinden darf.

Reihengrab:
Ein Reihengrab besteht auf einer Grabstelle. In der Reihengrababteilung werden diese nach Reihenfolge nacheinander belegt. Daher gibt es keine Möglichkeit für die Angehörigen auf die Lage des Grabes selbst Einfluss zu nehmen. Die Ruhefrist einer Reihengrabstätte kann nicht verlängert werden, da nach deren Ablauf die gesamte Abteilung eingeebnet wird.
Wir bieten Reihengräber für Sarg- und Urnenbeisetzungen an. Dazu gibt es noch Rasenreihengrabstellen. Dabei erfolgt die Beisetzung unter Rasen. Die Pflege (Rasenmähen, etc.) wird durch Bezahlung auf die Friedhofsverwaltung übertragen. Eine Grabplatte ist dabei vorgesehen, da eine anonyme Beisetzung nicht stattfinden darf. Detailliertere Informationen nachzulesen unter §§ 13 und 15 der Friedhofsordnung.


Für Rückfragen steht Ihnen das Friedhofspersonal (siehe Team) ebenso wie das Kirchenamt in Celle unter Telefon 05141/7505-0 gern zur Verfügung.